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Checkliste für den Immobilienkauf am Gardasee

Checkliste für den Immobilienkauf
am Gardasee

Der Kauf einer Immobilie am Gardasee ist komplex und ohne fachkundige Begleitung mit erheblichen Risiken verbunden. Fehler bei Vorvertrag, Katasterprüfung oder Maklergebühr können später hohe Kosten verursachen.

Wir begleiten Käufer durch den gesamten Prozess, prüfen Unterlagen sorgfältig, klären rechtliche Details und sorgen dafür, dass Vereinbarungen klar und schriftlich festgehalten werden. So vermeiden Sie Fallstricke und haben die Sicherheit, dass Ihr Kauf rechtlich und technisch einwandfrei abgewickelt wird.

Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Immobilienkauf am Gardasee

Immobilienmakler Wohnfläche Energieausweis Kaufpreis Baugrundstück Baukonformität Nutzungsfreigabe Kaufangebot Maklergebühr Bestätigungsanzahlung Vorvertrag Baumängel Notarieller Kaufvertrag
Immobilien-Kaufbegleitung

  • Immobilienmakler
    Immobilienmakler
    ("Agente immobiliare")

    Viele Käufer kommen nach Italien und gehen davon aus, dass Immobilienmakler hier die gleichen Pflichten haben wie in Deutschland oder Österreich. Doch die gesetzlichen Vorgaben unterscheiden sich deutlich und genau das kann im Nachhinein sehr teuer werden.

    Ein Immobilienmakler in Italien kann Ihnen vieles erzählen und zahlreiche Versprechungen machen, sei es zur Größe, zum Baujahr oder zur Nutzbarkeit von Räumen als Wohnfläche. Wichtig zu beachten ist: Ein Exposé ist keine rechtlich verbindliche Aussage, sondern sollte eher als Anhaltspunkt gesehen werden. Leider haben wir schon öfter erlebt, dass hierdurch falsche Erwartungen entstanden sind.

    Manchmal werden sogar Abstellräume oder Kellerräume als vollwertige Wohnungen angepriesen, obwohl sie dafür gar nicht zugelassen sind. Sie müssen wissen: Mit Ihrer Unterschrift auf dem Vorvertrag akzeptieren Sie die tatsächlichen Bedingungen der Immobilie. Mündliche Aussagen oder Angaben im Exposé verlieren damit rechtlich ihre Gültigkeit.

    Bei Immobilien in Italien bedeutet die Klausel "gekauft wie gesehen" beziehungsweise "vista e piaciuta", dass der Käufer die Immobilie in ihrem aktuellen Zustand übernimmt und bestimmte Gewährleistungsrechte eingeschränkt sein können. Das heißt, der Käufer akzeptiert die Immobilie so, wie er sie besichtigt hat.

    Wichtig ist jedoch: Die Klausel "gekauft wie gesehen" schließt nicht automatisch alle Gewährleistungsansprüche aus. Besonders bei verdeckten Mängeln, die bei einer normalen Besichtigung nicht erkennbar sind, kann der Käufer den Verkäufer grundsätzlich zur Verantwortung ziehen. Auch wenn der Verkäufer über Mängel Bescheid wusste und diese verschwiegen hat, besteht die Möglichkeit, Ansprüche geltend zu machen.

    Gleichzeitig sollte man realistisch bleiben: Ein Rechtsstreit in Italien kann langwierig und teuer sein. Selbst wenn Sie berechtigte Ansprüche haben, müssen Sie immer damit rechnen, dass Sie nur teilweise Recht bekommen oder hohe Kosten für Anwälte, Gutachten und Gericht tragen müssen.

    Darum sollten Sie die Immobilie unbedingt von einem Bauingenieur überprüfen lassen, sobald Ihr Angebot vom Verkäufer akzeptiert wurde und bevor Sie den Vorvertrag unterschreiben. Sagen Sie dem Makler am besten gleich zu Beginn, dass Sie den Kauf nur unter dieser Voraussetzung abwickeln.

    Property Garda District begleitet Käufer in diesem Prozess. Mit unserer Erfahrung stehen wir Ihnen zur Seite, damit Sie keine unangenehmen Überraschungen mit folgenschweren Kosten erleben.
  • Wohnfläche
    Wohnfläche
    ("Superficie commerciale")

    Der Begriff "Wohnfläche" (italienisch superficie commerciale) umfasst in Italien alle Flächen einer Immobilie, also nicht nur die eigentlichen Räume, sondern auch Wände, Balkone und exklusiv nutzbare Bereiche wie Garagen. Da es in Italien anders als in Deutschland mit der Wohnflächenverordnung (WoFlV) keine einheitliche gesetzliche Regelung zur Berechnung gibt, erfolgt die Flächenangabe nach branchenüblichen, jedoch nicht verbindlichen Kriterien. So werden beispielsweise auch Außen- und Innenwände einbezogen, Balkone und Terrassen anteilig (oft zwischen 30–60 %) angerechnet und sogar Garagen oder Kellerräume berücksichtigt.

    Die angegebenen Wohnflächen sollten daher mit Vorsicht betrachtet werden, da sie häufig nicht exakt mit der tatsächlichen Nutzfläche übereinstimmen. Abweichungen können gering sein, es kommt jedoch auch vor, dass die reale Größe um mehr als 20 Quadratmeter kleiner ausfällt.

    Eine eigene Nachmessung ist daher dringend zu empfehlen, selbst wenn Baupläne vorhanden sind, da diese von der realen Fläche abweichen können.

    In Italien beträgt die Mindesthöhe für Wohnräume 2,40 Meter. Räume, die niedriger sind, gelten rechtlich als Abstell- oder Lagerraum, auch wenn sie vollständig eingerichtet sind oder über eine Heizung verfügen.
  • Energieausweis
    Energieausweis
    ("Certificato energetico")

    Ein Energieausweis ist in Italien beim Kauf einer Immobilie verpflichtend. Viele Käufer verlassen sich jedoch zu sehr auf dieses Dokument und gehen davon aus, dass es den tatsächlichen Zustand des Hauses widerspiegelt. Das ist ein Irrtum. Der Energieausweis beschreibt lediglich eine theoretische Einschätzung, die sich auf Angaben wie die Größe der Wohnfläche, die Art der Fenster oder die installierte Heizungsanlage stützt. Er sagt aber nichts darüber aus, ob die Fenster wirklich dicht schließen, ob die Heizungsanlage einwandfrei funktioniert oder ob Wärmebrücken und Feuchtigkeit Probleme bereiten könnten.

    Gerade in Italien wird der Energieausweis häufig erstellt, ohne dass eine gründliche Prüfung vor Ort erfolgt. Das bedeutet, dass Mängel wie schlecht eingebaute Fenster, ungedämmte Leitungen oder undichte Türen im Dokument nicht erscheinen, obwohl sie in der Praxis für hohe Energiekosten sorgen können. Für Käufer ist es deshalb wichtig zu verstehen, dass der Energieausweis nur ein Hinweis ist, aber keinesfalls eine Garantie. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte die Immobilie zusätzlich von unabhängigen Experten begutachten lassen.
  • Bestätigungsanzahlung
    Kaufpreis
    ("Prezzo di acquisto")

    Der Kaufpreis einer Immobilie am Gardasee unterliegt keinen festen gesetzlichen Vorgaben, sondern richtet sich vor allem nach Angebot, Nachfrage und qualitativen Faktoren. Besonders entscheidend sind emotionale Aspekte wie der Blick auf den See, die Entfernung zum Wasser, die Ausrichtung der Immobilie oder besondere Merkmale wie Terrassen, Gartenanteile und Panoramaausblicke.

    Makler orientieren sich häufig an Vergleichspreisen ähnlicher Objekte, wobei die subjektiven Vorzüge einer Immobilie oft stärker ins Gewicht fallen als die exakte Quadratmeterzahl. Für Käufer bedeutet dies, dass ein sorgfältiger Blick auf Lage, Ausrichtung und Ausstattung ebenso wichtig ist wie die formale Flächenangabe, um den realistischen Marktwert einschätzen zu können.

    Oft liegen die geforderten Preise am Gardasee deutlich über dem tatsächlichen Marktwert. Bei direktem Seeblick oder bester Lage können es 20 bis 40 Prozent mehr sein. Käufer sollten daher stets Vergleichspreise prüfen, die Immobilie realistisch bewerten und in jedem Fall konsequent verhandeln.
  • Baugrundstück
    Baugrundstück
    ("Terreno edificabile")

    Sollten Sie Interesse am Erwerb eines Baugrundstücks am Gardasee haben, lohnt es sich, vorab einige wichtige Punkte zu prüfen, unbedingt gemeinsam mit einem Geometra oder Bauingenieur. Zunächst sollte sichergestellt werden, dass ein Bebauungsplan oder Bebaubarkeitsnachweis (certificato di destinazione urbanistica) für das Grundstück vorliegt. Fehlt dieser Nachweis, besteht die Gefahr, ein Grundstück zu kaufen, auf dem keine Baugenehmigung erteilt werden kann und das sich daher nicht wie geplant bebauen lässt.

    Ebenso wichtig ist, gemeinsam mit dem Fachmann zu klären, welche Art von Bebauung erlaubt ist und welche Nutzungsmöglichkeiten das Grundstück und das zukünftige Haus bieten. Dabei sollten auch mögliche Einschränkungen durch lokale Vorschriften, Denkmalschutz oder Umweltauflagen geprüft werden.

    Darüber hinaus prüft der Geometra, ob das Grundstück erschlossen ist, also über Anschlüsse an Wasser, Strom und Abwasser verfügt und eine Zufahrt besteht, und ob es im Grundbuch (catasto) korrekt eingetragen ist, ohne Belastungen oder Pfandrechte.

    Alle diese Informationen können in der Regel beim Rathaus (municipio) der jeweiligen Gemeinde eingeholt werden. Wer diese Schritte gemeinsam mit einem erfahrenen Fachmann geht, minimiert Risiken und trifft die richtige Entscheidung für sein Bauvorhaben.
  • Kataster- und Baukonformität
    Überprüfung der Kataster- und Baukonformität
    ("Verifica di conformità catastale e urbanistica")

    Bevor eine Immobilie gekauft oder der Vorvertrag unterschrieben wird, ist es besonders wichtig, sicherzustellen, dass das Objekt keine Unregelmäßigkeiten in Bezug auf seine bauliche Situation oder die Katastereintragungen aufweist. Selbst kleine bauliche Mängel oder Abweichungen von den Plänen können später große Konsequenzen haben und das Vorhaben erheblich erschweren oder sogar unmöglich machen.

    Der Prozess umfasst in der Regel die Anforderung aller relevanten Unterlagen bei der Gemeinde, die sorgfältige Prüfung dieser Unterlagen sowie einen Besichtigungstermin vor Ort. Die Anforderung der Unterlagen bei der Gemeinde kann dabei durchaus bis zu 30 Tage in Anspruch nehmen. Ein Geometra prüft anschließend, ob alles mit den offiziellen Eintragungen übereinstimmt, ob die Immobilie legal errichtet wurde und ob alle Umbauten oder Erweiterungen genehmigt sind.

    In Italien gilt dabei: Der Käufer trägt ein erhebliches Risiko für mögliche Mängel oder baurechtliche Probleme, selbst wenn diese bei der Besichtigung erkennbar sind. Ohne sorgfältige Prüfung kann der Käufer später für versteckte oder offensichtliche Unregelmäßigkeiten haftbar gemacht werden. Deshalb ist eine gründliche Kontrolle der Unterlagen und der Immobilie vor dem Kauf oder Vorvertrag unerlässlich.
  • Kataster- und Baukonformität
    Nutzungsfreigabe
    ("Agibilità (früher Accessibilità")

    Die Agibilità (früher auch Accessibilità genannt) ist im italienischen Baurecht ein entscheidender Schritt nach Fertigstellung eines Gebäudes. Sie entspricht in etwa der Bauabnahme mit anschließender Nutzungsfreigabe in Deutschland. Mit der Agibilità bestätigt die zuständige Gemeinde, dass ein Haus oder eine Wohnung offiziell bewohnbar und nutzbar ist. Grundlage dafür ist die Einhaltung aller geltenden Vorschriften in Bezug auf Sicherheit, Gesundheit, Hygiene und technische Anlagen. Dazu gehört unter anderem, dass Strom-, Wasser- und Gasinstallationen ordnungsgemäß ausgeführt und abgenommen wurden, die Räume über ausreichende Belichtung und Belüftung verfügen und bauliche Mindestanforderungen wie Raumhöhen und Brandschutz eingehalten sind.

    Ohne dieses Dokument gilt ein Gebäude in Italien rechtlich nicht als bewohnbar, selbst wenn es fertiggestellt und äußerlich bezugsbereit erscheint. Für Bauherren und Eigentümer hat die Agibilità daher eine zentrale Bedeutung. Sie schafft Rechtssicherheit, ermöglicht die offizielle Nutzung, ist bei einem Verkauf oder einer Eigentumsübertragung häufig Voraussetzung und spielt auch für Versicherungen eine wichtige Rolle. Fehlt die Agibilità, kann es schnell zu Problemen kommen – sei es beim Abschluss eines Kaufvertrags, bei der Vermietung oder im Schadensfall. Während in Deutschland die Bauaufsichtsbehörde mit der Bauabnahme und Nutzungsfreigabe eine ähnliche Rolle übernimmt, ist in Italien die Agibilità das ausschlaggebende Dokument, das den Übergang von der reinen Fertigstellung eines Bauwerks zur rechtlich erlaubten Nutzung markiert.

    Weniger bekannt ist, dass die Agibilità auch wieder entzogen werden kann. Werden nachträgliche bauliche Veränderungen vorgenommen, die nicht den Vorschriften entsprechen, kann die Nutzungsfreigabe erlöschen. Das betrifft insbesondere sicherheitsrelevante Eingriffe, wie etwa das eigenmächtige Verändern oder Verlegen von Strom-, Wasser- oder Gasanschlüssen. In solchen Fällen verliert das Gebäude den rechtlichen Status der Bewohnbarkeit, bis die Mängel behoben und eine erneute Bestätigung der Gemeinde vorliegt.
  • Kaufangebot
    Kaufangebot
    ("Proposta irrevocabile di acquisto")

    Die Proposta Irrevocabile di Acquisto ist ein unwiderrufliches Kaufangebot, das ein potenzieller Käufer schriftlich an den Verkäufer richtet, um sein ernsthaftes Interesse am Kauf der Immobilie zu bekunden. Sie dient dazu, das Angebot des Käufers klar zu dokumentieren, schafft aber keine automatische Verpflichtung des Verkäufers, die Immobilie vom Markt zu nehmen.

    Mit der Abgabe des unwiderruflichen Angebots bindet sich der Käufer selbst für die im Dokument festgelegte Frist. Der Verkäufer kann frei entscheiden, ob er das Angebot annimmt oder nicht. Wird das Angebot angenommen, bildet es die Grundlage für den Vorvertrag (Contratto preliminare), in dem die endgültigen Bedingungen des Kaufs festgelegt werden.

    In der Regel wird mit der Proposta eine Anzahlung (Caparra confirmatoria) geleistet, die später auf den Kaufpreis angerechnet wird. Üblicherweise wird diese Anzahlung an den Makler oder auf ein Treuhandkonto übergeben, der das Geld bis zur Annahme oder Ablehnung des Angebots treuhänderisch hält. Sollte der Verkäufer das Angebot nicht annehmen, wird die Anzahlung vom Makler zurückerstattet. Zieht der Käufer das Angebot ohne berechtigten Grund zurück, kann die Anzahlung einbehalten werden. Üblich ist ein Betrag von etwa 10 % des Kaufpreises, abhängig vom Wert der Immobilie.

    Obwohl die Proposta Irrevocabile di Acquisto noch nicht zum endgültigen Kauf verpflichtet, können daraus rechtliche Konsequenzen für den Käufer entstehen. Daher ist es äußerst wichtig, das Angebot sorgfältig zu prüfen, bevor es unterzeichnet wird.
  • Bestätigungsanzahlung
    Maklergebühr

    In Italien ist es üblich, dass beim Immobilienkauf eine Maklerprovision (provvigione) anfällt. Anders als in Deutschland gibt es dafür jedoch keine gesetzlich festgelegte Höhe. Üblicherweise bewegt sich die Provision im Bereich von 2 bis 4 Prozent des Kaufpreises pro Partei, manchmal auch etwas darüber, abhängig von Region, Objekt und individueller Vereinbarung.

    Wichtig ist: Die Höhe der Provision ist Verhandlungssache. Sie müssen nicht automatisch akzeptieren, was der Makler vorgibt, sondern können die Konditionen nachverhandeln.

    Wann wird die Provision fällig?
    Rechtlich gesehen wird die Maklergebühr fällig, sobald ein rechtswirksamer Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer zustande kommt, also bereits beim Contratto preliminare (Vorvertrag). In der Praxis gibt es aber Spielräume:
    Manche Käufer bezahlen einen Teil der Provision beim Vorvertrag und den Rest erst beim Notarvertrag (Rogito).
    Andere vereinbaren, die gesamte Zahlung erst beim endgültigen Kauf zu leisten.

    Warum es sinnvoll ist, nicht alles sofort zu bezahlen?
    Zwar hat der Makler nach italienischem Recht bereits beim Vorvertrag Anspruch auf die volle Provision, doch für Käufer ist es meist nachteilig, diese sofort komplett zu begleichen. Wenn die Maklergebühr schon beim contratto preliminare vollständig bezahlt ist, fehlt dem Makler später oft der Anreiz, Sie bis zum Notartermin aktiv zu begleiten oder bei Problemen zu unterstützen.
    Deshalb ist es im Interesse des Käufers, die Zahlung aufzuteilen, zum Beispiel einen Teil beim Vorvertrag und den Rest erst beim rogito notarile. Wichtig ist jedoch, dass diese Vereinbarung vorab klar ausgehandelt und unbedingt schriftlich im Vertrag festgehalten wird. Nur so haben Sie im Ernstfall die Sicherheit, dass der Makler sich an die Abmachung hält.

    Fazit
    Die Maklergebühr ist nicht starr geregelt, sondern verhandelbar, sowohl in der Höhe als auch im Zahlungszeitpunkt. Wer hier klug verhandelt, kann nicht nur Geld sparen, sondern stellt auch sicher, dass der Makler bis zum Schluss engagiert an Ihrer Seite bleibt.
  • Bestätigungsanzahlung
    Bestätigungsanzahlung
    ("Caparra confirmatoria")

    Die Caparra confirmatoria ist eine spezielle Anzahlung, die die Ernsthaftigkeit des Käufers beim Immobilienkauf unterstreicht. Sie wird in der Regel erst fällig, wenn die Proposta Irrevocabile di Acquisto vom Verkäufer angenommen wurde. Bis zu diesem Zeitpunkt ist keine Zahlung erforderlich. Praktisch empfiehlt es sich, die Immobilie und die Unterlagen zuvor von einem Geometra prüfen zu lassen, um mögliche bauliche oder rechtliche Probleme frühzeitig zu erkennen.

    Wenn der Kauf erfolgreich abgeschlossen wird, wird die Caparra auf den Kaufpreis angerechnet. Kommt der Vertrag nicht zustande, wirkt die Caparra als Vertragsstrafe: Zieht der Käufer sich ohne berechtigten Grund zurück, behält der Verkäufer die Anzahlung ein. Gerät der Verkäufer in Verzug, muss er dem Käufer das Doppelte der Anzahlung zurückzahlen.

    Die Caparra bietet damit beiden Parteien Sicherheit: Sie zeigt das ernsthafte Interesse des Käufers und schützt gleichzeitig die Rechte der geschädigten Partei, falls der Vertrag nicht wie vereinbart erfüllt wird.
  • Vorvertrag
    Vorvertrag
    ("Contratto preliminare")

    Der Vorvertrag, auch bekannt als contratto preliminare oder compromesso, ist ein rechtlich bindender Vertrag, in dem sich Käufer und Verkäufer verpflichten, zu einem späteren Zeitpunkt den endgültigen Kaufvertrag abzuschließen. Oft wird er fälschlicherweise als Vorverkaufsvertrag bezeichnet, tatsächlich sichert er die Ernsthaftigkeit der Kaufabsicht und schafft Verbindlichkeit zwischen den Parteien.

    Die rechtlichen Konsequenzen des Verkaufs, also die Eigentumsübertragung, die Bezahlung des Kaufpreises und die Übergabe der Immobilie, treten erst mit dem endgültigen Vertrag, dem Rogito notarile in Kraft. Der Vorvertrag verpflichtet die Parteien jedoch, den endgültigen Kaufvertrag zu schließen und schützt damit ihre Interessen.

    Der Vorvertrag erfüllt mehrere wichtige Funktionen: Er bindet die Parteien rechtlich für die Zukunft und sorgt dafür, dass keiner den Abschluss des endgültigen Vertrags umgehen kann. Außerdem bietet er Zeit, notwendige Vorbedingungen wie Genehmigungen oder Finanzierung zu erfüllen.

    Beim Abschluss des Vorvertrags können die Parteien auch die Zahlung einer Anzahlung (Caparra confirmatoria) vereinbaren. Diese wird in der Regel erst nach Unterzeichnung fällig und dient als Sicherheit für die Vertragstreue. Bei Erfüllung des Kaufvertrags wird die Anzahlung auf den Kaufpreis angerechnet. Zieht eine Partei ohne berechtigten Grund zurück, kann die andere Partei die Caparra behalten oder, im Falle eines Verkäuferverzugs, die doppelte Summe verlangen.

    Wird der Vorvertrag notariell abgeschlossen und transkribiert, wirkt er auch gegenüber Dritten. Das schützt den Käufer, falls der Verkäufer das Grundstück gleichzeitig an andere Interessenten übertragen wollte. Die Transkription hat zudem einen sogenannten Reservierungseffekt: Der endgültige Kaufvertrag wird rechtlich rückwirkend auf das Datum der Transkription festgelegt, als ob der Verkauf bereits zu diesem Zeitpunkt stattgefunden hätte. Die Wirkung der Transkription endet in der Regel ein Jahr nach dem vereinbarten Termin für den endgültigen Vertrag und spätestens drei Jahre nach der Transkription.
  • Kaufvertrag
    Bauschäden und Baumängel beim Immobilienkauf in Italien

    Wenn Sie in Italien eine Immobilie mit bekannten Bauschäden oder Baumängeln kaufen, kann im Notarvertrag (Rogito notarile) eine Vereinbarung über die Reparatur dieser Mängel aufgenommen werden. In der Praxis wird jedoch oft kein konkretes Datum für die Durchführung der Arbeiten festgelegt.

    Wichtig für Käufer: Eine solche Vereinbarung im Notarvertrag stellt keine Garantie dafür dar, dass die Arbeiten tatsächlich durchgeführt werden.

    Um sich abzusichern, ist es üblich, einen festen Betrag beim Notar zurückzuhalten (escrow oder deposito cauzionale), bis die Mängel vollständig behoben sind. Dieser Betrag sollte sowohl die Reparaturkosten abdecken als auch einen Anreiz schaffen, die Arbeiten ordnungsgemäß auszuführen.

    Es ist empfehlenswert, im Vertrag klare Fristen und Bedingungen für die Freigabe des zurückbehaltenen Betrags zu definieren, zum Beispiel die Vorlage von Rechnungen, Abnahmeprotokollen oder Gutachten, die die ordnungsgemäße Reparatur bestätigen.

    Hinweis für Käufer:
    • Lassen Sie die Bauschäden und Baumängel von einem eigenen Geometra, Architekten oder Bauingenieur überprüfen, um sicherzustellen, dass die Arbeiten ordnungsgemäß durchgeführt wurden.
    • Bauschäden sind meist sichtbare, bestehende Schäden (z. B. Feuchtigkeit, Risse, Dachprobleme).
    • Baumängel können auch versteckte Probleme sein, wie fehlerhafte Installationen oder nicht genehmigte Umbauten.
    • Alle Vereinbarungen zu Mängeln sollten schriftlich im Rogito oder in einem Anhang dokumentiert werden. Fotos und Gutachten können als Beweismittel dienen, falls die Reparaturen nicht wie vereinbart durchgeführt werden.

    Dauer der Rechtsdurchsetzung:
    In Italien kann das Einfordern von Reparaturen oder Schadensersatz über ein Gericht oft mehrere Jahre dauern. Ohne einen zurückbehaltenen Betrag beim Notar (escrow / deposito cauzionale) bleibt für den Käufer nur der langwierige und kostspielige Klageweg.
  • Kaufvertrag
    Notarieller Kaufvertrag
    ("Rogito notarile")

    Der Notar erstellt den endgültigen Kaufvertrag, den sogenannten atto di compravendita (Rogito), auf Grundlage des Vorvertrags. Dieser Vertrag enthält alle wichtigen Angaben zur Immobilie, zu den beteiligten Parteien sowie zu besonderen Bedingungen oder Vereinbarungen.

    Vor der Unterzeichnung prüft der Notar die vorgelegten Unterlagen und führt Kontrollen in den öffentlichen Registern durch. Dazu gehört:
    • Überprüfung im Grundbuch, ob Hypotheken, Pfandrechte oder gerichtliche Belastungen bestehen,
    • Kontrolle im Kataster, ob Eigentümerangaben und Immobiliendaten übereinstimmen,
    • Feststellung der Identität und Geschäftsfähigkeit aller Parteien,
    • Berechnung und Abführung der fälligen Steuern und Gebühren (z.B. Imposta di Registro, IVA, ipotecaria, catastale).

    Hinweis für Käufer: Anders als in Deutschland führt der Notar in Italien keine umfassende rechtliche Kontrolle der Immobilie durch. Er prüft nur die vorgelegten Unterlagen und Eintragungen im Grundbuch, verlässt sich aber auf die Angaben des Verkäufers.

    Wichtig für Käufer: Der Notar prüft nicht automatisch die baurechtliche Situation oder den technischen Zustand der Immobilie. Ob alle Baugenehmigungen vorliegen, An- oder Umbauten genehmigt wurden oder Schwarzbauten existieren, liegt in der Verantwortung des Verkäufers, der dies im Vertrag bestätigt (dichiarazione di conformità urbanistica).

    Eine unabhängige technische oder bauliche Prüfung sollte bei Bedarf durch einen Geometra, Architekten oder Ingenieur erfolgen.

    Das Eigentum und der Besitz der Immobilie gehen erst mit der Unterzeichnung des Rogito und der vollständigen Kaufpreiszahlung auf den Käufer über.

    Falls eine Partei die italienische Sprache nicht ausreichend beherrscht, muss ein qualifizierter Übersetzer bei der Unterzeichnung anwesend sein. Die Kosten dafür trägt der Käufer.

    Fazit für Käufer: Der Notar sorgt für die rechtliche Abwicklung und Eintragung des Eigentums, übernimmt aber keine umfassende Kontrolle der baulichen oder technischen Ordnung der Immobilie.
  • Immobilienanwalt
    Immobilien-Kaufbegleitung mit
    Property Garda District

    Der Kauf einer Immobilie am Gardasee ist für viele ein großer Traum, birgt jedoch auch erhebliche Risiken. Wer die Sprache nicht perfekt beherrscht, die italienischen Gegebenheiten nicht kennt oder keine Erfahrung mit den lokalen Abläufen hat, läuft schnell Gefahr, in teure Fallen zu geraten. Fehler, die am Anfang gemacht werden, können später kaum mehr korrigiert werden und ziehen nicht selten hohe Folgekosten nach sich.

    Genau hier setzen wir an. Mit unserer Erfahrung, unserem Wissen über die örtlichen Gegebenheiten und unserer Sprachkompetenz begleiten wir Sie Schritt für Schritt. Unsere Partner, erfahrene Bauingenieure, Geometer und Anwälte, prüfen die Unterlagen für Sie, weisen auf mögliche Probleme hin und helfen Ihnen, unangenehme Überraschungen beim Kauf zu vermeiden.

    Wenn Sie planen, am Gardasee eine Immobilie zu kaufen, unterstützen und beraten wir Sie zuverlässig, damit Ihr Kauf sicher, rechtlich einwandfrei und ohne unnötige Risiken abläuft. Unser deutschsprachiges Team freut sich auf Ihre Nachricht über WhatsApp, per E-Mail oder auf Ihren Anruf. Wir setzen Ihre Wünsche und Bedürfnisse zuverlässig um und arbeiten eng mit Ihnen zusammen, um das perfekte Ergebnis zu erzielen.

    Tel. +39 0365 192 18 29
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  • Sonstige Aspekte

  • Kaufvertrag
    Immobilienanwalt
    ("Avvocato immobiliare")

    Es wird empfohlen, die Dienste eines Anwalts für Immobilienrecht in Anspruch zu nehmen, um den Kaufprozess zu begleiten und zu unterstützen, da ein Anwalt dabei hilft, rechtliche Fallstricke zu vermeiden, Verträge gründlich zu prüfen und sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Dies schützt den Käufer vor unerwarteten Risiken und zusätzlichen Kosten.
  • Hausgeld
    Gemeinschaftskosten oder Hausgeld
    ("Spese condominiali")

    Sollten Sie Interesse an einer Ferienwohnung haben, empfehlen wir dringend, die Gemeinschaftskosten "Spese condominiali" sowie die Abrechnungen des Hausgeldes der letzten beiden Jahre einzusehen. Die Angaben in der Immobilienanzeige oder des Maklers sind unverbindlich und können erheblich von den tatsächlichen Kosten abweichen. Vor dem Kauf empfehlen wir, schriftlich vom Hausverwalter 'Amministratore di condominio' bestätigen zu lassen, dass sämtliche Kosten vom Vorbesitzer beglichen wurden und keine offenen Forderungen mehr bestehen.
  • Unternehmen
    Kauf von einem Unternehmen
    ("L'acquisto di un immobile da un'impresa")

    Wenn das Objekt von einem Unternehmen verkauft wird, sollte dieses Unternehmen nicht insolvent sein "fallito" und es sollten keine laufenden Verfahren anhängig sein. Andernfalls besteht die Möglichkeit, dass Ihre kürzlich erworbene Immobilie noch bis zu zwei Jahre nach dem Kaufdatum in die Insolvenzmasse des Unternehmens einfließt.
  • Erbengemeinschaft
    Kauf von Erbengemeinschaft
    ("Comunione ereditaria")

    Sollte die Immobilie vor dem Verkauf an mehrere Erben vererbt worden sein, ist es wichtig sicherzustellen, dass alle Erben "Erede" dem Verkauf zustimmen, da diese für einen Zeitraum von fünf Jahren das Recht haben, den Verkauf anzufechten.
  • Hypotheken
    Hypotheken oder Darlehen vom Vorbesitzer
    ("Mutui oder prestiti")

    Auch unbezahlte Schulden wie Hypotheken oder Darlehen gehen in Italien auf den neuen Besitzer über. Vor Abschluss des notariellen Kaufvertrages "rogito notarile" müssen sämtliche Schulden beglichen sein. Sie können dies im Rathaus der entsprechenden Gemeinde überprüfen lassen.
  • Wartungsarbeiten
    Wartungsarbeiten
    ("Lavori di manutenzione")

    Lassen Sie sich die Zertifikate und Rechnungen der Wartungsarbeiten (lavori di manutenzione) für Heizung, Gas- und Wasserinstallationen, welche im jährlichen Rhythmus durchgeführt werden müssen zeigen.
  • Vermietete Wohnung
    Vermietete Wohnung kaufen
    ("Appartamento affittato")

    Es ist wichtig sicherzustellen, dass die Immobilie zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht vermietet ist. In Italien besteht ein strenger Mieterschutz (tutela dell'inquilino), und der Eigentümer kann das Mietverhältnis (contratto di locazione) nur in seltenen Fällen beenden.
  • Vorkaufsrechte
    Vorkaufsrechte
    ("Diritto di prelazione")

    Vergewissern Sie sich, dass keine Vorkaufsrechte (diritto di prelazione) für das Grundstück bestehen und keine Bauprojekte in der Nachbarschaft geplant sind, die den Wert mindern könnten (zum Beispiel Straßenbauvorhaben).

    Bei Grundstücken, die für landwirtschaftliche Nutzung vorgesehen sind, haben Pächter und direkte Nachbarn ein Vorkaufsrecht (diritto di prelazione), das sie bis zu zwei Jahre nach dem Verkauf ausüben können. Es ist ratsam, eine Bestätigung der Nichtausübung dieses Vorkaufsrechts von den Berechtigten einzuholen.

    Auch denkmalgeschützte Häuser (beni culturali) können mit einem staatlichen Vorkaufsrecht verbunden sein. Es ist ratsam, den Notar zu beauftragen, zu prüfen, ob der Staat von diesem Recht Gebrauch machen möchte. Vor dem Kauf ist es wichtig, sich über spezielle Auflagen und Beschränkungen für denkmalgeschützte Gebäude zu informieren.
  • Um-, An- und Neubauten
    Um-, An- und Neubauten
    ("Ristrutturazioni, ampliamenti e nuove costruzioni")

    Nicht genehmigte Umbauten, Anbauten oder Neubauten kommen in Italien häufig vor. Aus diesem Grund ist es unerlässlich, sich die Baugenehmigung (concessione edilizia) oder gegebenenfalls die nachträgliche Legalisierung (sanatoria) zusammen mit dem Zahlungsnachweis für eventuelle Strafen zeigen zu lassen.
  • Wegerecht
    Wegerecht
    ("Diritto di passaggio")

    Es ist ratsam, das Wegerecht (diritto di passaggio) zu überprüfen. Es kommt nicht selten vor, dass der Zugang zu Ihrer Immobilie nur über fremdes Grundstück möglich ist oder umgekehrt, dass ein Nachbar Ihr Grundstück passieren muss (servitù di passaggio).
  • Steueridentifikationsnummer
    Steueridentifikationsnummer
    ("Codice fiscale")

    In Italien fungiert der "codice fiscale" als Steueridentifikationsnummer, um Einzelpersonen und Organisationen in ihren Beziehungen zur italienischen öffentlichen Verwaltung zu identifizieren. Bei Einzelpersonen besteht diese Nummer in der Regel aus 16 alphanumerischen Zeichen, während sie für Organisationen aus 11 Ziffern besteht.

    Ausländische Staatsbürger haben die Möglichkeit, einen italienischen Steuercode bei jeder italienischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung oder bei einer örtlichen italienischen Finanzbehörde ("Agenzie delle Entrate") zu beantragen.

    Ein italienischer Steuercode ist erforderlich, um verschiedene Aktivitäten durchzuführen, darunter die Eröffnung eines italienischen Bankkontos, das Erben einer italienischen Immobilie, die Registrierung eines Vorvertrags für den Immobilienkauf, den Abschluss eines Kaufvertrags, die Einrichtung von Versorgungsanschlüssen und die Beantragung einer italienischen Hypothek.

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